Genossenschaft für Bau- und Siedlungswesen eG - Hückeswagen

Eine Genossenschaft – was ist das eigentlich?

Eine Genossenschaft ist eine ganz besondere Unternehmensform. Ihr Zweck wird im Genossenschaftsgesetz (GenG) so definiert: „Die Förderung der Mitglieder mittels gemeinschaftlichem Geschäftsbetrieb.” Wir sind zwar ein Wirtschaftsunternehmen, aber vor allem auch eine Sozialgemeinschaft, denn Kooperation, gesellschaftliche Verantwortung und demokratische Entscheidungsfindung sind fest in unserer Satzung verankert.

Daher handeln wir bei der GBS nach diesen Prinzipien:

Fördern

Wir bauen bezahlbaren Wohnraum im Bergischen Land, pflegen und modernisieren ihn. Damit verbessern wir die Wohn- und Lebensqualität für unsere Mitglieder und fördern so das soziale Miteinander.

Identifikation

Die Nutzer des Wohnraumes sind unsere Mitglieder. Als moderne, wirtschaftlich unabhängige Genossenschaft gehen wir partnerschaftlich und kundenorientiert mit den Mitgliedern um. Kontinuierlich bauen wir das Wohnungsangebot und Dienstleistungen „rund um das Wohnen“ aus, um auf der Basis von Bewährtem für die Zukunft unserer Mitglieder Lösungen mit Mehrwert zu entwickeln. Hier arbeiten wir mit Handwerksunternehmen zusammen, die selbstverständlich ebenfalls Mitglieder sind.

Mitgliedschaft

Der Erwerb von Geschäftsanteilen ist eine Geldanlage ähnlich einer Unternehmensbeteiligung, von der wir Dividende zahlen. Die Anzahl der Geschäftsanteile richtet sich gemäß der Satzung nach der Größe der bezogenen Wohnung und nach sozialen Kriterien.

Nutzung

Unser Unternehmensziel ist der Bau und die Vermietung von preiswertem Wohnraum. Der Großteil unserer Überschüsse fließt daher zur kontinuierlichen und zielgerichteten Verbesserung der Wohnungen und des Wohnumfeldes in die Instandhaltung und Modernisierung.

Solidarität

Wir fördern durch soziales Engagement das nachbarschaftliche Zusammenleben der Mitglieder. Dabei orientieren wir uns an deren Interessen und den Bedürfnissen aller Generationen.

Mitbestimmung

Jedes Mitglied ist Träger der Genossenschaft und hat sein Mitspracherecht. Alle 5 Jahre wählen die Mitglieder aus ihren Reihen die Vertreterversammlung. Diese vertritt die Rechte und Interessen der Mitglieder, beschließt die Satzung und nimmt die ihr darin zugewiesenen Aufgaben wahr. Unter anderem beschließt die Vertreterversammlung über den Jahresabschluss, die Gewinnverwendung oder Verlustdeckung - und sie wählt den Aufsichtsrat. Dieser bestellt den Vorstand und kontrolliert die Geschäftsführung.