



In einer Genossenschaft haben sich Menschen zusammengeschlossen, die Wohnungen gesucht haben. Gemeinsam haben Sie Wohnraum geschaffen, den sie nun bewohnen. Das einfache Prinzip gilt noch heute: Man erwirbt Genossenschaftsanteile, kann dann die Wohnungen nutzen und wird so im weitesten Sinne zum „Miteigentümer“.
Weil wir als einziges Ziel haben „die Mitglieder mittels gemeinschaftlichem Geschäftsbetrieb zu fördern“ (GenG). Im Klartext heißt das: Wir bauen, pflegen und modernisieren Wohnraum, damit wir die Wohn- und Lebensqualität für unsere Mitglieder verbessern. Wir sind zwar ein Wirtschaftsunternehmen, aber vor allem auch eine Sozialgemeinschaft, davon profitieren Sie.
Nein, das gibt es bei uns nicht. Bei uns werden Sie Mitglied der Genossenschaft und erwerben Genossenschaftsanteile.
Nein, das gibt es bei uns nicht.
Wenn Sie bei der GBS mieten möchten, erwerben Sie vorher mehrere Geschäftsanteile mit einem Wert von je 155,00 €. Die Anzahl der zu kaufenden Anteile errechnet sich nach der Größe der gewünschten Wohnung und nach sozialen Kriterien. Welche Anzahl das bei Ihnen genau ist, errechnen wir in einem persönlichen Gespräch. - Übrigens: Der Anteilskauf ist günstiger, als Sie denken. Anders als bei Kautionen ist hier auch eine Ratenzahlung möglich.
Ihre Anteile werden von der GBS gut angelegt. Das Geld arbeitet für Sie, denn als Mitglied sind Sie an der GBS beteiligt und erhalten eine jährliche Dividende.
Ja, hier informieren wir Sie gerne.
Nein, denn eine Genossenschaft ist aus den Wohnenden heraus erwachsen, es gibt „den“ Vermieter als natürliche Person bei uns nicht. Wir sind vielmehr ein moderner Dienstleister mit großer Kundenorientierung. Sicher fungieren wir zwar auch als Vermieter, aber wir beraten Sie flexibel und gleichwertig, denn Sie sind schließlich unser Mitglied und „Miteigentümer“.
Als Mitglied bei der GBS wohnen Sie so sicher wie ein Eigentümer, bleiben dabei jedoch so flexibel wie ein Mieter. Sie wohnen so lange in einer unserer Wohnungen, wie Sie es mögen. Mit Ihrem Dauernutzungsvertrag haben Sie ein lebenslanges Wohnrecht bei der GBS.
Nein, denn Kündigungen auf Eigenbedarf gibt es bei Genossenschaften nicht.
So wie Sie sie kennen, als Mieter haben Sie eine normale Kündigungsfrist von 3 Monaten.
Mit der GBS sind Sie immer flexibel. Wird die Familie größer, muss vielleicht ein Zimmer mehr her. Ist Barrierefreiheit im Parterre Ihr Ziel, so schaffen wir auch hier eine Lösung. Als Mieter genießen Sie die Vorteile unseres Wohnungspools von 1.500 Wohnungen. Sie finden bei uns die Wohnung, die zu Ihnen passt. Sie sprechen uns einfach an und wir werden für Sie aktiv.
Dann kündigen Sie ganz normal Ihre Wohnung. Und entscheiden zusätzlich, ob Sie Ihre Geschäftsanteile weiter behalten und von der Dividende profitieren möchten, oder ob Sie diese kündigen möchten.
Wenn Sie nicht mehr bei der GBS wohnen, können Sie die Geschäftsanteile kündigen. Dann erfolgt selbstverständlich die Rückzahlung Ihres Geldes.
Ja, alle 5 Jahre wählen die Mitglieder aus ihren Reihen die Vertreterversammlung. Diese vertritt die Rechte und Interessen der Mitglieder etc.
Wenn etwas defekt ist, rufen Sie uns sofort an. Da wir alle gemeinsam das Ziel haben, gut zu wohnen, erledigen unsere Instandhalter und Hausmeister kleine Reparaturen sofort und unbürokratisch. Handwerker, die ebenfalls Genossen sind, ergänzen das Team. Flugs und nett, damit Sie schnellstmöglich wieder gut und ruhig wohnen.
Gerade unter Genossenschafts-Mitgliedern wird Nachbarschaft in ganz großen Lettern geschrieben. Wir verstehen noch, wie wichtig es ist, füreinander da zu sein. Junge Familien unterstützen Ältere und umgekehrt. Das ist gelebte Genossenschaft - gutes Miteinander mit Spaß und Toleranz.
In unserem Downloadbereich finden Sie weitere Informationen zur Mitgliedschaft und die Wohnungsbewerbung.
Noch einfacher geht’s in einem persönlichen Termin, den Sie unter Telefon (0 21 92) 9 37 66 - 0 vereinbaren können. Unser Team erläutert Ihnen Ihre Möglichkeiten Mitglied zu werden, berechnet Ihre Anteile und beantwortet Ihre Fragen. Wir freuen uns auf Sie!